Behinderungsformen und Aufnahme
Unsere Schule ist der richtige Förderort für Kinder und Jugendliche mit einem vorrangigen, durch das Schulamt festgestellten, Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“, welche am Unterricht einer Allgemeinen Schule im „Gemeinsamen Lernen" (GL) nicht erfolgreich teilnehmen können.
Bei festgestelltem Förderschwerpunkt dürfen die Eltern zwischen der Allgemeinen Schulform und der Förderschule im vorrangigen Förderschwerpunkt wählen.
- Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“
Schüler*innen, bei denen der vorrangige Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ festgestellt wurde, sollen grundsätzlich an einer Allgemeinen Schule im Gemeinsamen Lernen oder an unserer Schule gefördert werden.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ besteht, wenn das schulische Lernen dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist aufgrund erheblicher Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens.
- Förderschwerpunkt „Lernen“
Schüler*innen, bei denen der Förderschwerpunkt „Lernen“ festgestellt wurde und die daneben leichte motorische Einschränkungen aufweisen, sollen grundsätzlich an einer Allgemeinen Schule im Gemeinsamen Lernen oder an der Förderschule „Lernen“ gefördert werden. Sollte der Förderbedarf im Bereich „Körperliche und motorische Entwicklung“ vorrangig sein, ist unsere Schule richtig.
- Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
Schüler*innen, bei denen der Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ mit leichten motorischen Einschränkungen festgestellt wurde, sollen grundsätzlich an einer Allgemeinen Schule im Gemeinsamen Lernen oder an der Förderschule „Geistige Entwicklung“ gefördert werden. Sollte der Förderbedarf im Bereich „Körperliche und motorische Entwicklung“ vorrangig sein, ist unsere Schule richtig.
- Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
Schüler*innen, bei denen der Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ festgestellt wurde und die daneben leichte motorische Einschränkungen aufweisen, sollen grundsätzlich an einer Allgemeinen Schule im Gemeinsamen Lernen oder an der Förderschule „Emotionale und soziale Entwicklung“ gefördert werden. Sollte der Förderbedarf im Bereich „Körperliche und motorische Entwicklung“ vorrangig sein, ist unsere Schule richtig. Ein fremdgefährdendes Verhalten ist jedoch ein Ausschlusskriterium, da ein Großteil unserer Schüler*innen besonders schutzbedürftig ist.
- Schwermehrfachbehinderung
Schüler*innen mit komplexen Mehrfachbehinderungen, die eine körperliche und geistige Behinderung, sowie evtl. auch Sinnesschädigungen aufweisen, werden in unsere Schule aufgenommen, wenn der Förderbedarf im Bereich „Körperliche und motorische Entwicklung“ vorrangig ist.
- Sinnesschädigung
Schüler*innen mit Sinnesschädigungen bedürfen in der Regel eines speziellen Fachpersonals und besonderer Hilfen, um spezielle Kommunikationsformen erlernen zu können. Die Schüler*innen können an der Allgemeinen Schule im Gemeinsamen Lernen oder in der jeweiligen Förderschule unterrichtet werden.
- Autismus
Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) als tiefgreifende Entwicklungsstörungen liegen vor, wenn die Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit schwer beeinträchtigt und das Repertoire von Verhaltensmustern, Aktivitäten und Interessen deutlich eingeschränkt und verändert ist. Ein Antrag auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung setzt voraus, dass eine ASS vorher medizinisch festgestellt worden ist. Wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt, ordnet die Schulaufsichtsbehörde die Schülerin oder den Schüler mit ASS einem Förderschwerpunkt zu.